Platzvergabe

Da uns noch die entsprechenden Räume fehlen, kann nicht jedes Kind einen Platz bekommen – weder im Offenen Ganztag (OG) noch in der Bis-Mittag-Betreuung (BMB).

  • Im OG haben wir nun Platz für ca. 100 Kinder. OG-Verträge, die bis zum Schuljahr 2023/24 geschlossen wurden, gelten noch für die gesamte Grundschulzeit. Daher wird der Bedarf für das neue Schuljahr größer sein als die frei werdenden Plätze zum Schuljahresende.
  • Entscheidend für die Platzvergabe ist der tatsächliche Bedarf (vor allen Dingen der zeitliche Umfang der Berufstätigkeit) (s.u. „Vergabekriterien“)
  • Für die BMB sieht der Schulträger keine zusätzlichen Räume vor. Wegen der generellen Raumnot müssen wir das Angebot daher beschränken (derzeit auf max. 45 Kinder aus den Klassen 1/2 beschränken, zusätzlich bieten wir eine begrenzte Anzahl von max. 10 Plätzen für Geschwisterkinder aus den Klassen 3/4 an).
Was sind die Vergabekriterien?

Bei zu vielen Anträgen ist die zentrale Frage: Braucht ein Kind, den Platz tatsächlich an allen 5 Tagen, also Montag – Donnerstag bis 16:00 Uhr und am Freitag bis 15:00 Uhr. Es geht also zunächst um die volle Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. eines Elternteils bei Alleinerziehenden. Entsprechend gelten bei zu vielen Anmeldungen (OG /BMB) folgende, von der Schulkonferenz beschlossene Kriterien:

  • Kinder von allein erziehenden Elternteilen mit voller Berufstätigkeit (Nachweis erforderlich!)
  • Kinder, die durch Jugendamt, Kindertagesstätte oder Lehrkraft zur Betreuung besonders empfohlen werden
  • Kinder von voll berufstätigen Eltern (beide) (volle Berufstätigkeit muss nachgewiesen werden)
  • Kinder mit fehlender Sprachkompetenz
  • Parallel zu allen Gründen liegt das Kriterium: Geschwisterkind!
Kann ich mir den Platz mit einer anderen Person teilen?

Dann wäre ja nicht der Bedarf nach den Vergabekriterien vorhanden. Außerdem ist das nach Vorgabe des Ministeriums nicht erlaubt.

Ist der Platz für die gesamte Grundschulzeit sicher?

Im OG: Jein!

  • JA für alle Verträge, die vor dem Schuljahr 2024/25 geschlossen wurden Es sei denn Sie kündigen zum Schuljahresende oder das Kind verliert den Platz aus disziplinarischen Gründen.
  • NEIN für alle Verträge, die ab dem Schuljahr 2024/25 geschlossen werden. Diese gelten max. 2 Jahre

In der BMB: Jein! Sie können jederzeit zum Monatsende kündigen. Plätze werden nur für Kinder der Klassen 1-2 angeboten. Für die Klassen 3 und 4 stehen nach dem derzeitigen Stand nur max. 10 Plätze für Geschwisterkinder zur Verfügung.

 

Kann mein Kind auch noch später einen Platz bekommen?
  • Jederzeit können Anträge auf einen Platz im OG oder der BMB gestellt werden. Anträge gibt es im Sekretariat.
  • Jedes Jahr vor den Osterferien werden alle Eltern der Klassen 1 bis 3 angeschrieben, damit man sich ggf. für einen freien Platz im kommenden Schuljahr bewerben kann.
Ab wann weiß ich verbindlich, ob mein Kind einen Platz hat?
  • Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind erst mit Ihrer Unterschrift unter die Verträge der Stadt Münster verbindlich an. Aber: Anmeldung heißt noch nicht Platzvergabe!
  • Eltern der Klassen 1 bis 3 können die Anmeldung problemlos  vor den Osterferien erledigen. Bei allen interessierten Eltern der neu kommenden Erstklässler müssen wir erst den Abschluss des gesamten Schulanmeldeverfahrens in Münster abwarten. Erst danach können wir die Verträge zuschicken. Bis die Rücksendefristen abgelaufen sind und wir alle Anträge ausgewertet haben, kann es dann auch schnell April/Mai mit der Entscheidung werden.
  • Schließlich erfahren wir ggf. erst zum  Schuljahresende,  ob außer den Kindern des 4. Jahrgangs noch weitere Kinder unerwartet zusätzlich den Ganztag verlassen.